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Reform der Pflegeversicherung 2008
Seit 1995 stellt die Pflegeversicherung eine weitere Säule innerhalb der sozialen
Sicherungssysteme dar. Der Gesetzgeber hat klare Richtlinien über Beiträge und
Leistungen verfügt. In vielen Lebensbereichen haben sich seitdem die Grundlagen
teilweise stark verändern. Zu denken sei dabei an die gestiegenen Kosten auch
für Privathaushalte und Verbraucher. Im Jahr 2008 wird durch die Reform der
Pflegeversicherung diesen Veränderungen Rechnung getragen.
1. Beitragsanpassung
Der derzeitige Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung beträgt 1,7 %
des Bruttolohns. Kinderlose müssen derzeit einen Aufschlag von 0,25% zahlen und
tragen somit einen Beitragssatz von 1,95%. Ab Juli steigen die Beiträge dann um
0,25% auf 1,95% beziehungsweise für Kinderlose 2,2%. Die Bundesregierung
kündigte im Gegenzug an, ab 1. Januar 2008 die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung um 0,3% auf 3,9% zu senken.
Da Rentner von dieser Entlastung nicht profitieren, sieht der Gesetzgeber eine
Rentenerhöhung im Verlauf des Jahres 2008 vor.
Die Mehreinnahmen von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro dienen der Finanzierung der
zusätzlichen Leistungen.
2. Veränderungen der einzelnen Pflegeleistungen im Überblick
Die Bundesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die häusliche Pflege in den
Mittelpunkt zu stellen und vorrangig zu fördern. Aus diesem Grund werden auch
die Pflegeleistungen in entsprechender Richtung finanziell angepasst. Besonders
die Leistungen im ambulanten Bereich werden stufenweise angehoben und
anschließend dynamisiert.
Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anhebung der monatlichen
Sachleistungsbeträge für den ambulanten Bereich:
|
Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
|
Stufe I |
384 |
420 |
440 |
450 |
|
Stufe II |
921 |
980 |
1.040 |
1.100 |
|
Stufe III |
1432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
Auch das monatliche Pflegegeld wird bis zum Jahre 2012 stufenweise angehoben. Folgende
Tabelle verdeutlicht dies:
|
Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
|
Stufe I |
205 |
215 |
225 |
235 |
|
Stufe II |
410 |
420 |
430 |
440 |
|
Stufe III |
665 |
675 |
685 |
700 |
Die Anpassung der Sachleistungsbeträge für die stationäre Pflege ist vom
Gesetzgeber besonders geregelt. Bis zum Beginn der Dynamisierung ändern sich die
gezahlten Leistungen für die Pflegestufen I und II nicht. Nur die gezahlten
Leistungen für die Stufe III und Stufe III mit Härtefall werden ebenfalls
angehoben. Folgende Tabelle verdeutlicht dies:
|
Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
|
Stufe III |
1.432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
|
Stufe III
Härtefall |
1.688 |
1.750 |
1.825 |
1.918 |
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Erhöhungen werden einige
weitere Maßnahmen umgesetzt. Besonders herauszustellen ist hierbei die
zusätzliche Unterstützung für Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz
besitzen. Viele dieser Menschen erreichen die Pflegestufe I nicht und erhielten
bisher auch keine Unterstützung.
Ab dem Jahr 2009 werden wohnortnahe Pflegestützpunkte eingerichtet. Eine
individuelle Betreuung und Beratung bei ambulanter und häuslicher Pflege soll so
besser möglich sein.
Auch alternative Wohnformen, speziell für demenzkranke Menschen, sollen mehr in
den Fokus gesetzt werden. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, dass die
Pflegekassen auch Verträge mit Einzelpflegern abschließen können, die
unterschiedliche, auch geringere Qualifikationen haben.
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